SEPOG. AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der sepog. Akademie und Dozentenvermittlung – Seminarpoint und Weiterbildung im Gesundheitswesen, Inh. Oleksandra Rudolph

Im Folgenden finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Grundlage und Bestandteil aller Verträge zwischen unseren Kunden und unserem Unternehmen.

1. Allgemeines

1.1 Alle Dienstleistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ergänzenden Vereinbarungen – insbesondere widersprechenden Geschäftsbedingungen – ist eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung der SEPOG-Akademie und Dozente nvermittlung, vertreten durch Frau Oleksandra Rudolph (im Folgenden kurz SEPOG genannt), erforderlich. 1.2 Alle Bestellungen und Aufträge, sowie etwaige besondere Zusicherungen von SEPOG bedürfen der schriftlichen (Auftrags-) Bestätigung durch SEPOG. Auf diese Form kann nur aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung verzichtet werden

2. Angebote, Preise, Zahlungsbedingungen

2.1 Unsere Angebote verstehen sich als freibleibend und unverbindlich. Die Beratungsleistung und Unterstützung erfolgt zu den Preisen der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. des jeweiligen Vertrages. Die darin genannten Preise sind verbindlich. SEPOG ist berechtigt, in Absprache mit dem Kunden angemessene Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. 2.2 Soweit nichts abweichendes vereinbart wird, sind Zahlungen 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug von Skonto zu leisten. SEPOG ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

3. Termin­verein­barungen

3.1 Fristen sind verbindlich, wenn sie von SEPOG im Einzelfall schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind. Ansonsten sind alle Fristen unverbindlich. 3.2 Ist die Nichteinhaltung einer Frist auf unvorhergesehene Hindernisse zurückzuführen, die außerhalb des Einflusses von SEPOG liegen, so verlängert sich die Frist entsprechend. SEPOG ist berechtigt, die zu erbringende Leistung in Teilleistungen auszuführen. Die in Ziffer 2 genannt en Zahlungsfristen gelten entsprechend.

4. Vertrags­rücktritt bei Dienstleistungs­aufträgen

4.1 Der Kunde kann einen Auftrag ganz oder teilweise stornieren. Bei der Stornierung von Dienstleistungen ist der Kunde verpflichtet, eine anteilige Vergütung zu bezahlen. Die Kosten berechnen sich entweder anhand der von SEPOG nachweislich erbrachten Arbeitsstunden gemäß Vertrag, oder bei Pauschalangeboten prozentual am vereinbarten Gesamtpreis im Verhältnis zur erbrachten Leistung. 4.2 Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten. Das Recht des Kunden, den Nachweis eines wesentlich geringeren Schadens oder Nichteintritt eines Schadens zu führen, bleibt unberührt.

5. Schadensersatz­ansprüche

5.1 Schadensersatzansprüche gegen SEPOG sowie ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus Beratung, positiver Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung), insbesondere auch für indirekte und Folgeschäden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. SEPOG haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass SEPOG deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. 5.2 Soweit Schadensersatzansprüche gegen SEPOG, ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen bestehen, verjähren diese binnen eines Jahres ab Erstellung der Beraterleistung.

6. Gewährleistung

6.1 SEPOG gewährleistet, dass alle erbrachten Dienstleistungen den Spezifikationen und dem Umfang entsprechen, wie sie in der jeweiligen schriftlichen Vereinbarung unter Einbeziehung aller Änderungen und Erweiterungen dieser getroffen wurden. SEPOG verpflichtet sich, nicht ordnungsgemäß ausgeführte Dienstleistungen für den Kunden kostenfrei nachzubessern. SEPOG gewährleistet, dass alle erbrachten Dienstleistungen mit der gebotenen Sorgfalt und Fachkenntnis erbracht worden sind. 6.2 Der Kunde hat das Recht, bei zweimaligem Fehlschlagen von Nachbesserungen die Herabsetzung der Vergütung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

7. Sonstiges

7.1 Für unsere ABG und die gesamte Rechtsbeziehung mit Ihrem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 7.2 SEPOG behält sich das Recht vor, die Dienstleistungen bzw. das Honorar unbeachtet der Frist aufzuschieben und die Frist entsprechend zu verlängern, wenn sich der Kunde mit Zahlungen vorheriger Aufträge in Verzug befindet. Der Kunde wird darüber informiert. 7.3 Erfüllungsort für beide Teile ist Erlangen. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. 7.4 Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

http://www.sepog.de

Stand: 18.02.2016